ReWeCo 2024: Pflicht zur eRechnung ab 01.01.2025
Einer der Themenschwerpunkte der diesjährigen Kongressmesse für Rechnungswesen & Controlling (ReWeCo) war die Pflicht zur eRechnung im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025.
Ab diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und steuerbare sowie steuerpflichtige Umsätze mit anderen im Inland ansässigen Unternehmen erzielen, elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen können. Für den Versand gibt es allerdings bis Ende 2027 Übergangsregelungen.
Gesetzliche Grundlage ist das Wachstumschancengesetz, das Ende März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Aktuell müssen öffentliche Auftraggeber bereits eRechnungen empfangen können. Jedoch sind die Rechnungsersteller noch nicht in allen Bundesländern verpflichtet, im B2G-Geschäft eRechnungen auszustellen.
Übergangsregelungen für eRechnungen bis Ende 2027
Viele Unternehmen scheinen sich bislang noch nicht mit dem Thema eRechnungen auseinandergesetzt zu haben. Um ihnen genügend Zeit für die Umstellung einzuräumen, hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die eRechnungen bis Ende 2027 vorgesehen.
Danach dürfen bei inländischen B2B-Umsätzen bis zum 31.12.2026 weiterhin Papierrechnungen verschickt werden. eRechnungen haben aber Vorrang. Rechnungen als PDF-Datei oder in anderen elektronischen Formaten dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 EUR Vorjahresumsatz im inländischen B2B-Bereich eRechnungen versenden. Unternehmen mit einem geringeren inländischen Vorjahresumsatz dürfen jedoch bis zum 31.12.2027 Papierrechnungen oder – wenn der Empfänger dem zustimmt – Rechnungen in einem anderen elektronischen Format („sonstige Rechnungen“) übermitteln.
eRechnungen ab 2028
Ab dem 01.01.2028 sind dann alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, eRechnungen zu übermitteln.
Hiervon ausgenommen sind lediglich u.a. Rechnungen unter 250 EUR und Fahrkarten.
eRechnung mit der Faktura und dem BPM-System von HANSALOG MEGA
HANSALOG MEGA hat auf der ReWeCo u.a. seine Lösungen zur eRechnung vorgestellt.
Mit der Faktura von HANSALOG MEGA können Unternehmen nicht nur komfortabel Rechnungen erfassen, sondern diese Ausgangsrechnungen bereits heute als ZUGFeRD- oder XRechnung verschicken.
Mit dem Business Process Management (BPM)-System von HANSALOG MEGA können Unternehmen eRechnungen empfangen, bearbeiten und anschließend in der Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung weiterverarbeiten.
Für Unternehmen mit einem geringeren Rechnungsaufkommen werden wir im Herbst dieses Jahres noch eine zusätzliche eRechnungs-Lösung anbieten.
Sie können noch keine eRechnungen verschicken und/oder empfangen? Wenn Ihr Lieferant Ihnen ab dem 01.01.2025 eRechnungen schickt, müssen Sie diese verarbeiten können.
Wir empfehlen Ihnen auch, sich bereits rechtzeitig um den Versand von eRechnungen zu kümmern. Nutzen Sie daher die Zeit bis zum Jahresende und melden Sie sich bei uns. Gerne stellen wir Ihnen unsere Lösungen zur eRechnung näher vor.